Ausbildungsberuf: Krankenpflegehelfer/-in
Krankenpflegehelfer und Krankenpflegehelferinnen verfügen über berufliche Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und Dokumentation grundpflegerischer Maßnahmen bei kranken Menschen, alten Menschen und Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen unter Berücksichtigung hygienischer Standards.
Sie unterstützen Pflegefachkräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, der Durchführung der Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensraum und Lebenszeit sowie bei gesundheitsfördernden und rehabilitativen Maßnahmen. Auf diese vielfältigen Aufgaben werden Sie am BSZ Nordsachsen in verschiedenen Lernfeldern und in der berufspraktischen Ausbildung vorbereitet.
Diese Ausbildung kannst Du am BSZ Nordsachsen in Torgau und Oschatz absolvieren.
Einblicke in die Ausbildung Krankenpflegehilfe
Mehr Infos zu Voraussetzungen, Inhalten, Praktika & Bewerbung erfahren
Eckdaten, Voraussetzungen & Ziel
- Zugangsvoraussetzung: Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
- Ausbildungsform: 2-jährige schulische Vollzeitausbildung (vertragsfrei & schulgeldfrei)
- Finanzierung: Für die Dauer der Ausbildung kann BAföG beantragt werden.
- Abschlussziel: Staatlich geprüfte/r Krankenpflegehelfer/in zur qualifizierten Pflege und Betreuung unter Anleitung einer Pflegefachkraft
Ausbildungsinhalte & Praxis
Berufsbezogener Bereich
- Berufliches Selbstverständnis entwickeln & Anforderungen bewältigen
- Pflegesituationen erkennen & bei Pflegemaßnahmen mitwirken
- Arbeit strukturieren, organisieren & an Qualitätskriterien ausrichten
- Situationsgerecht kommunizieren, Gesundheit erhalten & fördern
- Lebensraum und Lebenszeit gestalten sowie in Notfällen adäquat handeln
Berufsübergreifer Bereich & Praxis
- Deutsch / Kommunikation, Englisch, Gemeinschaftskunde, Ethik/Religion, Sport
- Berufspraktische Ausbildung: Im 1. und 2. Ausbildungsjahr jeweils 2 × 9 Wochen in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten/stationären Pflegeeinrichtungen
Aufnahmeverfahren & Unterlagen
- Aufnahmeantrag & lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit zwei Passbildern
- Beglaubigte Zeugniskopie über den erforderlichen Schulabschluss
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage an Behörden
- Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
- Ggf. Ärztliche Bescheinigung (Erstuntersuchung) gem. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz
- Frankierter und adressierter Briefumschlag
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