Ausbildung zum/zur Krankenpflegehelfer/-in
Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer verfügen über berufliche Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und Dokumentation grundpflegerischer Maßnahmen bei kranken, älteren und pflegebedürftigen Menschen aller Altersgruppen unter Berücksichtigung hygienischer Standards. Sie unterstützen Pflegefachkräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, der Behandlungspflege sowie der Gestaltung von Lebensraum und Lebenszeit.
📍 Diese Ausbildung kannst Du sowohl am Schulteil Oschatz als auch am Schulteil Torgau absolvieren.
Hier kannst Du mehr erfahren
Aufnahmebedingungen & Rahmen
- Schulabschluss: Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss
- Dauer & Form: 2-jährige schulische Vollzeitausbildung
- Kosten: Schulgeldfrei & vertragsfrei (BAföG-förderfähig)
Berufspraktische Ausbildung
- 1. & 2. Ausbildungsjahr: jeweils 2 x 9 Wochen Praktikum
- Einsatzorte: Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante und stationäre Betreuungseinrichtungen
Ausbildungsinhalte
Berufsübergreifend
- Deutsch / Kommunikation
- Englisch
- Gemeinschaftskunde
- Ethik / Religion
- Sport
Berufsbezogener Bereich
- Berufliches Selbstverständnis entwickeln & Anforderungen bewältigen
- Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken
- Eigene Arbeit strukturieren und organisieren
- Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen & wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
- Situationsgerecht kommunizieren
- Gesundheit erhalten und fördern
- Lebensraum und Lebenszeit gestalten
- In akuten Notfällen adäquat handeln
Ausbildungsziel & Berufsbezeichnung:
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin“ bzw. „Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer“.
Bewerbungsunterlagen
- Aufnahmeantrag
- Beglaubigte Zeugniskopie über den erforderlichen Schulabschluss
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit zwei Passbildern
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage an Behörden
- Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
- Ggf. Ärztliche Bescheinigung (Erstuntersuchung) gem. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz
- Frankierter und adressierter Briefumschlag