Ausbildung zum/zur Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel und Verkäufer/-in
Kaufleute im Einzelhandel sowie Verkäuferinnen und Verkäufer sind hauptsächlich im Warenverkauf tätig, bieten ihren Kunden Beratung und Service und nutzen moderne Warenwirtschaftssysteme. Sie sind im Kassenbereich, der Warenbeschaffung, dem Wareneingang, der Lagerwirtschaft, dem Marketing oder der Personalwirtschaft beschäftigt. Auch die Wechselwirkung zwischen Onlinehandel und stationärem Handel gehört zu ihren Aufgaben.
📍 Diese Ausbildung kannst Du am Schulteil Oschatz absolvieren.
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Ausbildungsvoraussetzungen
- Schulabschluss: Real- oder Hauptschulabschluss
- Ausbildungsdauer: 2 Jahre (Verkäufer/-in) bzw. 3 Jahre (Kaufmann/-frau)
Berufsübergreifende Fächer
- Deutsch / Kommunikation • Gemeinschaftskunde
- Sport • Ethik / Religion • Englisch
Berufsbezogener Bereich
Die Anordnung sowie die Inhalte der Lernfelder im 1. und 2. Ausbildungsjahr sind für beide Ausbildungsberufe identisch.
1. Ausbildungsjahr
- Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren
- Verkaufsgespräche kundenorientiert führen
- Kunden im Servicebereich Kasse betreuen
- Waren präsentieren
- Werben und den Verkauf fördern
2. Ausbildungsjahr
- Waren beschaffen
- Waren annehmen, lagern und pflegen
- Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren
- Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen
- Besondere Verkaufssituationen bewältigen
Prüfung Verkäufer/-in:
Zentrale Kammerprüfung • Zwischenprüfung (Beginn 2. Ausbildungsjahr) • Abschlussprüfung (Ende 2. Ausbildungsjahr).
Hinweis: Diese Prüfung gilt bei Fortsetzung der Ausbildung als Teil 1 der Abschlussprüfung für Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel.
3. Ausbildungsjahr (Nur Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel)
Thematisiert weitergehende betriebliche Handlungssituationen des Ausbildungsprofils.
- Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern
- Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden
- Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen
- Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln
Prüfung Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel:
Zentrale Kammerprüfung • Teil 1 (vor Ende 2. Ausbildungsjahr) • Teil 2 (am Ende 3. Ausbildungsjahr).