Ausbildung zum/zur Sozialassistent/-in
Sozialassistentinnen und Sozialassistenten absolvieren eine Erstausbildung im sozialen Bereich und werden als Assistenten der jeweiligen Fachkräfte eingesetzt. Sie erlernen Basiskompetenzen, um in pflegerischen sowie sozialpädagogischen Arbeitsfeldern unterstützend tätig zu werden. Sie führen pflegerische, sozialpädagogische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen in Kindertagesstätten, Wohnheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Familienhilfe aus.
📍 Diese Ausbildung kannst Du sowohl am Schulteil Oschatz als auch am Schulteil Torgau absolvieren.
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Aufnahmebedingungen & Rahmen
- Schulabschluss: Realschulabschluss
- Dauer & Form: 2-jährige schulische Vollzeitausbildung
- Kosten: Schulgeldfrei & vertragsfrei (BAföG-förderfähig)
Praktika & Perspektiven
- 1. Ausbildungsjahr: 2 x 5 Wochen Praktikum
- 2. Ausbildungsjahr: 2 x 5 Wochen Praktikum
- Weiterbildung: Im Anschluss Weiterbildung an der Fachschule möglich (z. B. Erzieher/-in, Heilerziehungspfleger/-in)
Ausbildungsinhalte & Lernfelder
Berufsübergreifend
- Deutsch / Kommunikation
- Englisch
- Gemeinschaftskunde
- Ethik / Religion
- Sport
Lernfelder
- LF 1: Berufliche Identität und berufliche Perspektiven entwickeln
- LF 2: Beobachtungen als Grundlage sozialen Handelns nutzen
- LF 3: Soziale Beziehungen aufbauen und mitgestalten
- LF 4: An der Gestaltung von Bildungs-, Erziehungs- & Betreuungsprozessen mitwirken
- LF 5: Die Pflege von Menschen in Gesundheit und Krankheit unterstützen
- LF 6: Menschen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen
- LF 7: Kulturell-kreative Prozesse begleiten
- LF 8: Eigene Arbeit strukturieren und organisieren sowie im Team mitarbeiten
Ausbildungsziel & Berufsbezeichnung:
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Sozialassistent“.
Bewerbungsunterlagen
- Aufnahmeantrag
- Beglaubigte Zeugniskopie über den erforderlichen Schulabschluss
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit zwei Passbildern
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage an Behörden
- Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
- Ggf. Ärztliche Bescheinigung (Erstuntersuchung) gem. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz
- Frankierter und adressierter Briefumschlag